11.1. bei der Installation von Systemen der Nachrichtentechnik
a) Der Auftraggeber hat seinerseits dafür zu sorgen, dass die zu erfolgende Installation und der Betrieb bestellter und vereinbarter Leistungen in DIN-gerechten und geeigneten Aufstellungsräumen (z.B. trocken, frostfrei, ausreichend belüftet und klimatisiert ) und an einer vorhandenen, entsprechend den Herstellervorgaben ausgelegten Stromversorgung erfolgt und dies auch zukünftig gewährleistet ist. Die Stromversorgung für Server, Zentralen, Netzwerk-Switche und WAN-Router sollte im Unterbrechungsfall über bauseitige USV-Systeme abgesichert sein. Zum Betrieb benötigen wir einen gesonderten und eigens hierfür bestimmten FI-Schutzschalter und Sicherungseinrichtungen, die der Auftraggeber ebenfalls bauseits zu stellen hat. Für einen Überspannungsschutz nach DIN VDE 0845-1 ist gleichfalls bauseits zu sorgen. Diese im Verantwortungsbereich des Auftraggebers gelegenen Umstände und Anforderungen sind nicht Bestandteil unseres Angebotes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
b) Die Anschaltung von Servern und Gateways erfolgt als Rackmontage. Die entsprechenden Netzwerkschränke sind bauseits fristgerecht zu Verfügung zu stellen.
c) Der Kunde stellt einen trockenen und zur Sicherung abgeschlossenen Raum pro Standort für die Anlieferung und Zwischenlagerung der Hardware bis zur Montage und Fertigstellung der Leistungen fristgerecht zur Verfügung.
d) Für Installationen, Inbetriebnahmen oder Konfigurationsleistungen an aktiven Systemkomponenten (z.B. Kommunikationsservern) wird vom Kunden eine kostenlose Remote-Zugriffsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
11.2 bei der Installation von Endeinrichtungen
a) Die Installation erfolgt an einem vom Auftraggeber bauseits gestellten und in dessen Verantwortungsbereich gelegenen, geeigneten und vorhandenen, komplett verschalteten und dokumentierten Leitungsnetz mit installierten, frei zugänglichen Anschlussdosen, Sockeln oder sonstigen Abschlusseinrichtungen. Soweit im Angebotstext nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt, sind etwaige, aufgrund bauseitiger Gegebenheiten, erforderliche zusätzliche Arbeiten, wie z.B. das Erweitern, Abfangen, Durchschalten von Adern im vorhandenen Netz, Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, Tischverkabelungen, Einsatz von Patchpaneln sowie Patchkabeln, Dokumentation der Verkabelung und der Portbelegung, nicht vom Angebot umfasst und nicht seitens WTG geschuldet. Diese erfordern, soweit nicht bauseits sichergestellt, eine gesonderte Beauftragung und werden zusätzlich und gesondert nach den gültigen Preislisten der WTG abgerechnet.
11.3 bei der Installation von Kommunikationsservern und Zentralen Endeinrichtungen und sonstige Komponenten zum Einsatz in IP-Umgebungen:
a) Der Auftraggeber stellt ein geeignetes und für (Vo)IP-Übertragung ausgelegtes und konfiguriertes (QoS) IP-Netz (LAN, WAN) zur Verfügung.
b) Der Auftraggeber gewährleistet bauseits eine für die beabsichtigte Nutzung (z. B. IP-Telephonie) ausgelegte geeignete und stabile Stromversorgung (z.B. Power over Ethernet) am Installationsort.
11.4 bei der Installation von Applikationen:
a) Der Auftraggeber gewährleistet bauseits die zur Installation der vereinbarten vertragsgegenständlichen Software erforderlichen, vollständig installierten und funktionsbereiten Server (insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems und weiterer Software, die zur Installation und Inbetriebnahme einer vertragsgegenständlichen Software erforderlich ist), deren Dimensionierung mindestens den Herstelleranforderungen entspricht.
b) Seitens WTG erfolgt im Rahmen der beauftragten Installation von Applikationen eine solche von max. drei (3) Beispiel-Clients. Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht Gegenstand des Angebotes, soweit keine anderslautende ausdrücklich hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
c) Seitens WTG erfolgt im Rahmen der beauftragten Installation von Applikationen eine Unterstützung bei der Erstellung von einem (1) Softwareverteilungspaket (Musterclient). Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht Gegenstand des Angebotes, soweit keine anderslautende ausdrücklich hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
11.5 bei der Installation von Wireless Basisstationen (DECT, IP-DECT, VoWLAN):
Die WTG schuldet im Rahmen der angebotenen Leistungen lediglich die Installation an eine bauseits zu stellenden Kabelzuführung und Positionierung auf Basis von Erfahrungswerten. Die Flächenabdeckung ist abhängig von den bauseitigen Gegebenheiten und daher nicht garantiert. WTG schuldet nur die Leistung am Ort der Positionierung.
11.6 bei der Security:
a) Der Auftraggeber zeichnet sich verantwortlich für eine ausreichende Sicherheit dessen Systeme. Dieser stellt seinerseits geeignete Anti-Virensoftware für die im Projekt eingesetzten Server im installierten und konfigurierten Zustand zur Verfügung. Updates werden den Erfordernissen entsprechend regelmäßig auftraggeberseitig eigenverantwortlich durchgeführt. Firewallports, die zur Kommunikation der Komponenten benötigt werden, sind ebenfalls auftraggeberseitig nach Herstellervorgabe oder Vorgabe der WTG einzurichten.
11.7 bei der der Schulung und Knowledge-Transfer:
Für beauftragte und anstehende Schulungsmaßnahmen werden kundenseitig geeignete Räumlichkeiten und Präsentationsmittel, wie z.B. Flipchart, Beamer, und Endgeräteeinrichtungen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Vorbereitung der Schulungsumgebung erfolgt, soweit nicht remote und keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, kundenseitig nach Vorgaben der WTG und ist nicht im Angebotsumfang enthalten.