WTG Sicherheitssysteme

AGB zum Kaufvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WTG Sicherheitssysteme GmbH, Max-Dohrn-Straße 8-10, 10589 Berlin (nachfolgend „WTG“ bzw. „sie“) für den Kauf von Hardware, Standardsoftware und/oder Installationsdienstleistungen

1. Allgemeines

1.1 WTG erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bedingungen des Kunden finden, auch wenn WTG nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn WTG in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.

2. Angebote und Preise

2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens WTG zustande. Erfolgt die Leistung durch WTG, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit der Lieferung bzw. mit Beginn der Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.

2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen der Bestellung zugrunde liegenden Angebotes, der Offerte oder soweit vorstehendes nicht gegeben, der allgemeinen Preislisten seitens WTG.

2.3 Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und gemäß der Preisliste oder bei erfolgten Ausweis dem dann vorrangig maßgeblichen angegebenen Versandkosten gesondert zu zahlen. Die Versandkosten betragen, soweit nicht anders angegeben, jedenfalls 25,00 €.

2.4 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden und gesondert geschuldeten Umsatzsteuer.

3. Leistungen

3.1 Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von WTG geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist.

3.2 Der Vertragsgegenstand beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden, insbesondere der von diesem mitgeteilten hard- und softwaretechnischen System- und Einsatzumgebung. Das Angebot gibt die vereinbarten Leistungskriterien vollständig und abschließend wieder.

3.3 Etwaige Analyse-, Planungs- und hiermit verbundene Beratungsleistungen, die im Angebot nicht genannt sind, erbringt WTG auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen gesonderte Vergütung.

3.4 WTG ist berechtigt, Subunternehmer insbesondere mit WTG verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG mit der Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten zu beauftragen.

4. Gefahrüber­gang/Lieferung

4.1 Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

4.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungsverkauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.

4.3 Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Kosten für die Entsorgung der Verpackungen sind vom Kunden zu tragen.

5. Nutzungsrechte/Lizenz­rechte

5.1 An Software, die WTG geliefert und dem Kunden übergeben hat, räumt WTG, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Kunden das nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche (einfache), räumlich auf die Bundesrepublik beschränkte Recht ein, diese bei sich auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu integrieren und zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle sonstigen Rechte bei WTG. Der Kunde ist ferner insbesondere nicht berechtigt,

(i) technische Beschränkungen der Software zu umgehen und/oder zu dekompilieren oder zu disassemblieren, außer und nur insoweit, als es § 69e UrhG bzw. das anwendbare Recht ausdrücklich zulässt,
(ii) die Software öffentlich zugänglich zu machen, damit andere sie kopieren können,
(iii) die Software oder Softwarebestandteile zu kopieren und/oder
(iv) die Software oder Softwarebestandteile und/oder diesen Vertrag an Dritte zu übertragen.

5.2 Die Nutzungsrechte des Kunden an der Software umfassen keine Bearbeitungsrechte (§§ 23, 69c Nr. 2 UrhG), d. h. der Kunde darf die Software oder Softwarebestandteile nicht bearbeiten.

5.3 Es gelten ergänzend die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers, welche bei WTG angefordert werden können.

6. Liefertermine und Fristen/Haftungs­begrenzung

6.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von WTG und dem Kunden im Einzelfall schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass WTG ihrerseits die für sie notwendigen Lieferungen und Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

6.2 Der Verkäufer hält ein großes Sortiment der angebotenen Ware lagernd vorrätig. Auf Lagerware wird in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen. Sollte der Verkäufer die Ware nicht vorrätig haben, wird diese unmittelbar nach Vertragsschluss für den Kunden beschafft. Soweit nicht in der konkreten offerierten Darstellung des Produktes andere Lieferzeiten benannt sind, gelten folgende Lieferfristen:

Bei Lagerware erfolgt die Lieferung binnen fünf Werktagen nach Vertragsschluss.

Artikel, die nicht als Lagerware gekennzeichnet sind, werden üblicherweise innerhalb von 14 Werktagen geliefert, sofern keine abweichende Lieferzeit auf der Produktseite angegeben wurde.

6.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

6.4 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die WTG nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

6.5 Gerät WTG mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schaden- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzugs für jede vollendete Woche auf 0,5 Prozent des Preises für den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf fünf Prozent des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der WTG oder deren Erfüllungsgehilfen beruht oder soweit Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, Körpers sowie der Gesundheit betroffen sind.

7. Rücktrittsrecht

7.1 Sollte die bestellte Ware nicht verfügbar sein, weil der Verkäufer bezüglich dieses Produktes von dem Lieferanten ohne eigenes Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht innerhalb von 2 Monaten beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

7.2 In diesem Fall wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und eine von dem Kunden bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstattet.

7.3 Sofern die Lieferverzögerung oder die Nichtlieferung nicht auf einem Verschulden des WTG beruht, ist eine Haftung für dadurch entstandene Schäden ausgeschlossen. Die Beweislast für eine fehlende Belieferung durch den Lieferanten liegt beim Verkäufer.

7.4 Der WTG wird sich ebenfalls mit dem Kunden in Verbindung setzen, um, soweit möglich, alternativ die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorzuschlagen.

8. Pflichten des Kunden/Annahme­verzug/Prüfungs- und Rügepflicht

8.1 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer (WTG), soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, WTG unverzüglich in Schriftform Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige in Schriftform, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige ebenfalls in Schriftform unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, WTG soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandene Unterlagen, Daten, Informationen sowie Analysen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch von WTG ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung, um die Einrichtung, soweit von WTG geschuldet, zu ermöglichen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung.

8.3 Der Kunde wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst für eine ordnungsgemäße Datensicherung und eine angemessene Ausfallvorsorge von bei ihm vorhandenen technischen Komponenten (Hardware/Software) Sorge tragen. Der Kunde wird WTG ferner bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gegenüber anderen Beteiligten, insbesondere in Bezug auf Rückgriffsansprüche gegenüber den Vorlieferanten des Anbieters unterstützen.

8.4 Befindet sich der Kunde mit der Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen in Verzug, ist WTG berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist anstelle der Vertragserfüllung eine Schadenspauschale zu verlangen, die sich auf 20 % des Wertes der nicht entgegengenommenen Lieferungen und Leistungen beläuft. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass WTG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Entschädigung ist dann entsprechend dem Nachweis niedriger anzusetzen bzw. ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum von WTG.

9.2 Der Kunde versichert die Vorbehaltsware gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser in gebräuchlichem Umfang. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an WTG in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. WTG nimmt diese Abtretung an.

9.3 Vor Übereignung des Eigentums darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Sollte gleichwohl ein Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere durch Pfändung zugreifen, so weist der Kunde diesen unverzüglich auf das Eigentum von WTG hin und informiert WTG hierüber schriftlich, damit WTG deren Eigentumsrechte durchsetzen kann. Die der WTG im Falle einer Vollstreckungsgegenklage anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

10. Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

10.1 Für die Leistungen von WTG gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 40 % bei Vertragsschluss
  • 30 % bei Lieferung / Montagebeginn
  • 30 % nach Abnahme / Übernahme durch Nutzung.

10.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen grundsätzlich sofort ohne jeden Abzug fällig.

10.3 WTG ist berechtigt, Zahlungsziele für alle offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen sowie die Erfüllung von Aufträgen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen, sofern WTG nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, oder der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht ausgleicht. Gleiches ist auf Aufträge anzuwenden, die das verfügbare Kreditlimit übersteigen.

10.4 Gegen Forderungen der WTG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unwirksam.

10.5 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber WTG zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden kann WTG vom mit dem Kunden bestehenden Vertrag zurücktreten. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird WTG frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

11. Gewährleistung

11.1 WTG gewährleistet, dass die Lieferungen und Leistungen bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 entsprechen.

11.2 Die Rechte des Kunden bei Vorliegen eines Sachmangels richten sich nach dem Gesetz, sofern nachstehend nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Sachmangelhaftungsansprüche sind ferner ausgeschlossen beim Verkauf von Gebrauchtwaren.

11.3 Der Kunde hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen die mangelbehafteten Geräte zur Prüfung der Rüge zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat darüber hinaus WTG auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.

11.4 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware und/oder Erbringung der vereinbarten Leistung. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, sowie bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens WTG, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

11.5 Der Kunde hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere zusätzliche Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, die sich daraus ergeben, dass er die geschuldete Leistung an einen anderen Ort als den bei Vertragsschluss WTG benannten Einsatzort verbracht hat. Die Vorschrift des § 439 BGB bleibt im Übrigen unberührt.

11.6 Stellt sich heraus, dass die Fehlermeldung des Kunden kein Mangel war, hat der Kunde WTG die im Rahmen der Fehleranalyse entstehenden Aufwendungen gemäß der aktuellen Preisliste von WTG zu bezahlen. Dies gilt insbesondere bei Fehlern, die auf Provider (Drittanbieter) zurückzuführen sind.

12. Haftung/Haftungs­begrenzung

12.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, Körpers sowie der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist auch die Haftung für sonstige Schäden, soweit sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht.

12.2 Im Falle der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung seitens WTG, soweit sie nicht ausgeschlossen ist, der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht die erweiterte Haftung aus den vorgenannten Fällen gegeben ist.

12.3 Die Einschränkungen der Punkte 12.1 und 12.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WTG, auch wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

12.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleiben Ansprüche aus einer vom Verkäufer gegebenen Garantie.

12.5 Für die Verjährung gilt Ziffer 11.4 entsprechend.

12.6 Bei Verlust von Daten haftet WTG nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von WTG tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

12.7 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen WTG gilt Ziffer 12.1 – 12.6.

12.8 Generell wird die Haftung seitens WTG, sollte diese nicht ausgeschlossen oder bereits anderweitig der Höhe nach begrenzt sein, in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Vergütung und sollte diese nach Zeitabschnitten bestimmt sein , auf die vereinbarte Jahresvergütung, ausgenommen hiervon sind wiederum Ansprüche die aus der Verletzung des Lebens, Körpers sowie der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens WTG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13. Export

13.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden von WTG unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnungen sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.

13.2 Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.

14. Verschiedenes

14.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

14.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

14.3 WTG ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte aus dem Vertrag auch zu Zwecken der Refinanzierung an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen. Der Kunde wird – soweit gesetzlich erforderlich – dazu seine Zustimmung erteilen, es sei denn, dies ist dem Kunden im Einzelfall und aus wichtigem Grund nicht zumutbar.

14.4 WTG und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Ohne die Zustimmung des Kunden darf WTG Informationen offenlegen gegenüber mit WTG verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG oder Beratern, welche die betreffenden Informationen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen und entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

14.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen WTG und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

14.6 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts sowie über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz von WTG.

15.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz von WTG. WTG ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

16. Rücknahmepflicht Altgeräte/Elektrogeräte gemäß Elektrogesetz

Der Käufer verzichtet gegenüber der WTG auf die Rücknahme von Altgeräten/Elektrogeräten zur Entsorgung entsprechend dem Elektrogesetz. Eine etwaige Pflicht der WTG zur Rücknahme von Altgeräten des Käufers wird hiermit abbedungen, vorsorglich verzichtet der Käufer gegenüber der WTG auf die Geltendmachung derartiger Ansprüche.

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