12.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, Körpers sowie der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist auch die Haftung für sonstige Schäden, soweit sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht.
12.2 Im Falle der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung seitens WTG, soweit sie nicht ausgeschlossen ist, der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht die erweiterte Haftung aus den vorgenannten Fällen gegeben ist.
12.3 Die Einschränkungen der Punkte 12.1 und 12.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WTG, auch wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleiben Ansprüche aus einer vom Verkäufer gegebenen Garantie.
12.5 Für die Verjährung gilt Ziffer 11.4 entsprechend.
12.6 Bei Verlust von Daten haftet WTG nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von WTG tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
12.7 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen WTG gilt Ziffer 12.1 – 12.6.
12.8 Generell wird die Haftung seitens WTG, sollte diese nicht ausgeschlossen oder bereits anderweitig der Höhe nach begrenzt sein, in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Vergütung und sollte diese nach Zeitabschnitten bestimmt sein , auf die vereinbarte Jahresvergütung, ausgenommen hiervon sind wiederum Ansprüche die aus der Verletzung des Lebens, Körpers sowie der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens WTG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.