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Ihnen ist folgende Problematik sicherlich bekannt:
Immer häufiger erhalten Sie E-Mails, die unverlangt für Produkte, Dienstleistungen etc. werben, die man nicht will und auch nicht angefordert hat.
Nie waren mehr unerwünschte E-Mails (Spam) unterwegs als heute. Untersuchungen bestätigten, dass der Anteil von Spam - gemessen an den weltweit kursierenden Mail-Nachrichten - inzwischen höher ist als der der erwünschten Mails.
Die Folgen sind weitreichend:
Nicht nur, dass Spam-Mails immer häufiger E-Mail-Postfächer überfluten und damit einen zunehmend höher werdenden Bearbeitungsaufwand erfordern – sie belasten unnötig wertvolle Leitungskapazitäten bzw. Speicherplatz und können durch enthaltene Viren, Würmer, Trojaner oder Malicious Codes zudem auch nicht zu unterschätzende Schäden verursachen.
Hinzu kommt, dass unerwünschter Content, wie z.B. unzulässige und beleidigende E-Mails, rechtliche Konsequenzen für den Versender und auch für den Empfänger nach sich ziehen können.
Spam Protection-Lösungen schützen davor!
Lösungen gibt es für den Einsatz an Gateways und Mailservern oder direkt auf dem Client Rechner. Ihre Funktionsweisen basieren auf Kombinationen unterschiedlicher Methoden und Technologien wie z.B. individuell definierbarer Regeln und Aktionen, Black-List-Aktualisierungen, intelligenten Algorithmen etc.
Zum Teil enthalten diese Lösungen viele weitere nützliche Zusatzfunktionen, wie etwa Mailfirewalling, Mail Reverse Proxy, Virenschutz, Bandbreitenoptimierungen etc.
Anti-Spam-Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Februar 2005 in erster Lesung den Entwurf eines Anti-Spam-Gesetzes beraten. Das Anti-Spam-Gesetz soll das Teledienstegesetz um folgende Regelung erweitern:
„Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post (E-Mail) versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender, noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt insbesondere dann vor, wenn die Kopf- oder Betreffzeile absichtlich so gestaltet ist, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.“
Ein Verstoß gegen diese Regelung soll als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Regelung würde allerdings nur die Irreführung über Absender und Inhalt der Mail verbieten, nicht aber das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mails selbst.
Wir unterstützen Sie bei der Planung, Aufbau und Betrieb professioneller Spam Protection-Lösungen, die Ihr Unternehmen effektiv vor ein- und ausgehenden Mails mit unerwünschten Inhalten schützen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Gespräch oder senden Ihnen weitere Informationen.



