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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 
I. Zahlungsbedingungen


1.1. Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz zuzüglich gesetzlicher Mehrwert-steuer.
1.2. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.3. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, erstere nur gegen Vorlage einer gültigen EC Scheckkarte und letztere nur nach besonderer Vereinbarung.

 

II. Abnahme/Abnahmeverzug

 

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen veränderter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Verkäufer 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltend-machung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

 

III. Gewährleistung und Haftung

 

3.1. Zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche müssen offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Ablieferung gerügt werden.
3.2. Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt. Transport und Wegekosten werden für tragbare Gegenstände im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandes übersteigen würden.
3.3. Bei Gewährleistungsansprüchen hat der Verkäufer auf Verlangen des Kunden erst kostenlos Ersatz zu liefern, wenn der Mangel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von fünf Wochen beseitigt werden konnte oder der Verkäufer die Nach-besserung abgelehnt oder unzumutbar verzögert hat.
3.4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht wurden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Darüber hinaus sind von der Gewährleistung ausgeschlossen Fehler, die durch schlechte Empfangsqualität, durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen bedingt sind, und Beeinträchtigungen des Empfangs und Betriebs, die durch äußere Einflüsse oder nachträgliche Änderung durch Empfangs-bedienung entstanden sind.
3.5. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung von Reparaturen bzw. Ersatzlieferungen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Soweit sich daraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss zugunsten des Verkäufers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
3.6. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich haftet oder etwas anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei einer gesetzlich zwingenden Haftung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

 

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Bis zur Erfüllung der Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. 
Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich mündlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden. 
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen, nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer eine handschriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgabe des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Verkäufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts im ordnungsgemäßen Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer ausführen zu lassen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizu-geben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

 

V. Sonstiges

 

5.1. Diese Vertragsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs-bedingungen oder ähnlichen Bedingungen des Kunden.
5.2. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäfts-verbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Wohnsitz im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
5.4. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt.

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